Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CODE black Software GmbH

01 | Geltung, Vertragsabschluss

1.1 | Die Firma CODE black Software GmbH mit Sitz in der Technoparkstraße 4, A-5310 Mondsee (im Folgenden „CODE black“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen CODE black und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunden“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. | Die nachstehenden AGB gelten für die Erstellung und den Verkauf sowie die Lieferung von Software bzw. Individualsoftware sowie für Dienstleistungen und Beratungsleistungen, welche CODE black gegenüber seinem Kunden erbringt.

1.3 | Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von CODE black schriftlich bestätigt werden.

1.4 | Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht CODE black ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch CODE black bedarf es nicht.

1.5 | Änderungen und/oder Erweiterungen der AGB treten mit der Online-Publikation unter der Domain https://www.codeblack.at/agb in Kraft und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Über eine Änderung der AGB wird der Kunde per E-Mail informiert.

1.6 | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7 | Die Angebote von CODE black sind freibleibend und unverbindlich. Weicht der mit dem Kunden geschlossene Vertrag von diesen AGB ab, gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.

1.8 | CODE black weist den Kunden darauf hin, dass Angestellte von CODE black nicht befugt sind, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages oder dieser AGB hinausgehen.

1.9 | Ein Vertrag zwischen dem Kunden und CODE black kommt zustande, wenn CODE black nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot des Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail übersandt hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.

02 | Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde CODE black vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt CODE black dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 | Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch CODE black treten der potentielle Kunde und CODE black in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

2.2 | Der potentielle Kunde anerkennt, dass CODE black bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 | Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung durch CODE black ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 | Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

2.5 | Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von CODE black im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 | Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von CODE black Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies CODE black binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7 | Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass CODE black dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass CODE black dabei verdienstlich wurde.

2.8 | Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei CODE black ein.

03 | Leistungsumfang,
Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 | Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch CODE black, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch CODE black. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für Code Black.

3.2 | Alle Leistungen von CODE black (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen 10 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3 | Der Kunde wird CODE black zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen und erforderliche Systeme wie Schnittstellen, Server und Datenbanken zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von CODE black wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Ergeben sich Mehrarbeiten für CODE black, die auf fehlerhafte oder nicht verfügbare Systeme beruhen, werden diese von CODE black zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert verrechnet.

3.4 | Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Kunden in elektronisch verwertbarer Form. CODE black teilt dem Kunden die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

3.5 | Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. CODE black haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird CODE black wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde CODE black schad- und klaglos; er hat CODE black sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, CODE black bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.6 | Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet CODE black eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat CODE black bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

3.7 | Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist CODE black verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann CODE black die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist CODE black berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

3.8 | Soweit keine Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet.

3.9 | Sofern die Entwicklung von Apps Teil der Leistungsbeschreibung ist, schuldet CODE black nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.

3.10 | Soweit die Leistungen von CODE black die Erstellung von Apps für Plattformen beinhalten, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist und nicht abweichend vereinbart, für eine bestimmte Plattform die Kompatibilität mit den zwei zum Zeitpunkt der Angebotslegung am weitest verbreiteten Versionen dieser Plattform angestrebt.

04 | Fremdleistungen, Beauftragung Dritter

4.1 | CODE black ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 | Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. CODE black wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 | Soweit CODE black notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von CODE black. CODE black haftet daher nur für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Kunden herangezogen, dann haftet CODE black überhaupt nicht für den Dritten.

4.4 | CODE black ist nicht verpflichtet, die Vertragsbedingungen von Dritten, welche vereinbarte Fremdleistungen erbringen, zu überprüfen. Dies ist Aufgabe des Kunden. Der Kunde ist in Kenntnis, dass viele Fremdleistungen nur zu standardisierten, nicht beeinflussbaren Bedingungen in Anspruch genommen werden können, oft ausländisches Recht und Gerichtsstand vorsehen sowie unvorhersehbaren und unabwendbaren Änderungen unterliegen können.

4.5 | In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit CODE black aus wichtigem Grund.

05 | Termine

5.1 | Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von CODE black schriftlich zu bestätigen.

5.2 | Verzögert sich die Lieferung/Leistung von CODE black aus Gründen, die CODE black nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind der Kunde und CODE black berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 | Befindet sich CODE black in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er CODE black schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 30 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

06 | Vorzeitige Auflösung

6.1 | CODE black ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
  2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt
  3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von CODE black weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von CODE black eine taugliche Sicherheit leistet;

6.2 | Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn CODE black fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

6.3 | Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von CODE black– unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch CODE black – einseitig ändert oder abbricht, hat er CODE black die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Code Black begründet ist, hat der Kunde CODE black darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten.

07 | Honorar

7.1 | Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von CODE black für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. CODE black ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 10.000,–, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist CODE black berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

7.2 | Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat CODE black für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

7.3 | Alle Leistungen von CODE black, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle CODE black erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4 | Kostenvoranschläge von CODE black sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von CODE black schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird CODE black den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Vertragspartner von vornherein als genehmigt.

7.5 | Für alle Arbeiten von CODE black, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt CODE black das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

7.6 | Erbringt CODE black kostenlose Dienste und Leistungen, so können diese von CODE black ohne Vorankündigung jederzeit eingestellt werden.

7.7 | Zuzüglich zu den im Vertrag angeführten Preisen hat der Kunde CODE black sämtliche in Ausführung des Vertrages entstandenen Barauslagen und Spesen (z.B. Kilometergeld, Fahrkarten, Nächtigungskosten) zu den jeweils gültigen Sätzen zu ersetzen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.

7.8 | Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit werden nur nach vorheriger Zustimmung durch CODE black erbracht. Es steht CODE black jederzeit frei, die Leistungserbringung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten zu verweigern. Wünscht der Kunde Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit, werden für diese Dienstleistungen auf Grundlage der im Vertrag vereinbarten Stundensätze Zuschläge in Höhe von 100% verrechnet.

7.9 | Reserviert der Kunde verbindlich und im Voraus Zeitspannen bzw. Zeiträume, in welchen er die Leistungserbringung durch CODE black wünscht, und nimmt diese Zeiträume nicht in Anspruch, ist CODE black berechtigt, einen Verdienstausfall von 50% des zu erwartenden Auftragsvolumen in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Verzögerung seitens des Kunden bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen sind Verzögerungen, über welche der Kunde CODE black spätestens einen Monat vor Arbeitsbeginn bzw. Beginn der reservierten Zeitspann informiert.

7.10 | CODE black ist berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von CODE black beeinflusst werden kann.

7.11 | Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist CODE black berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von CODE black nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen. Verzichtet CODE black auf diese Preisanpassung, wird dadurch nicht das Recht auf eine zukünftige Preisanpassung verwirkt.

08 | Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 | Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von CODE black gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von CODE black.

8.2 | Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, CODE black die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 | Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann CODE black sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 | Weiters ist CODE black nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 | Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich CODE black für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6 | Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von CODE black schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

09 | Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 | Alle Leistungen von CODE black, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke, Entwurfsoriginale und Arbeitsdateien im Eigentum von CODE black und können von CODE black jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von CODE black setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von CODE black dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von CODE black, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Der Erwerb von Arbeitsdateien ist nach gesonderter Entgeldzahlung – wenn nicht schriftlich abweichend vereinbart – in Höhe von € 5.000,– zum Zwecke der Weiterverarbeitung (auch durch Dritte) möglich.

9.2 | Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von CODE black, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CODE black und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3 | Wenn der Kunde eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von CODE black eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von CODE black, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung. Durch den nicht vereinbarten Eingriff in die Leistungen von CODE black erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden.

9.4 | Für die Nutzung von Leistungen von CODE black, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von CODE black erforderlich. Dafür steht CODE black und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.5 | Der Kunde haftet CODE black für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

10 | Kennzeichnung

10.1 | CODE black ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf CODE black und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 | CODE black ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung unentgeltlich hinzuweisen (Referenzhinweis).

11 | Gewährleistung

11.1 | Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch CODE black, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 | Voraussetzung für die Mängel-Beseitigung sind, dass

  • der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für CODE black bestimmbar ist,
  • der Kunde CODE black alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt,
  • der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die erbrachte Leistung bzw. das erbrachte Softwareprodukt von CODE black vorgenommen hat,
  • die von CODE black erbrachte Leistung bzw. Softwareprodukte unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend dem Kunden durch CODE black zur Verfügung stellten Informationen verwendet werden.

11.3 | Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von CODE black gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

11.4 | Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch CODE black zu. CODE black wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde CODE black alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. CODE black ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für CODE black mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

11.5 | Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. CODE black ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. CODE black haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.6 | Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber CODE black gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

11.7 | Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass geringfügige Mängel bei individuell entwickelter Software aus der Natur des Vertragsgegenstandes nicht zur Gänze ausgeschlossen werden können. Sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden und zentraler Funktionsbestandteil der Software ist, übernimmt CODE black keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass

  • die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, oder
  • die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet, oder
  • die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder
  • alle Softwarefehler behoben werden können.

Die Gewährleistung ist auf reproduzier- bare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

11.8 | Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch CODE black.

11.9 | Eine Beweislastumkehr zu Lasten von CODE black ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Kunden zu beweisen.

12 | Haftung & Produkthaftung

12.1 | In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von CODE black und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn- oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von CODE black ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

12.2 | Jegliche Haftung von CODE black für Ansprüche, die auf Grund der von Code Black erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn CODE black seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für CODE black nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet CODE black nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat CODE black diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.3 | Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach einem Jahr ab der Verletzungshandlung von CODE black. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12.4 | CODE black haftet nicht für Mängel, die auf Open Source Software oder Teile von Open Source Software sowie Software von Drittherstellern bzw. Teile davon zurückzuführen sind.

12.5 | Bezieht der Kunde von CODE black lizenzierte Software Dritter, ist er bei Nutzung dieser Software verpflichtet, die ihm von CODE black übermittelten Lizenzbestimmungen (Nutzungsbestimmungen) einzuhalten. Mit der Bestellung von lizenzierter Software Dritter bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs und der Lizenzbestimmungen dieser Software.

12.6 | Hinsichtlich von CODE black bei Dritten zugekaufter und an den Kunden weiterlizenzierter Software vereinbaren die Vertragsparteien den Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung, insbesondere für Softwarefehler. CODE black hat jedoch seinen gegenüber ihrem Lieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.

12.7 | CODE black übernimmt keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, zurückzuführen sind.

13 | Vertraulichkeit & Datenschutz

CODE black wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. CODE black wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Dies gilt nur insoweit nicht, als

  1. CODE black gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatliche Stellen, solche Daten zu offenbaren und soweit
  2. international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die in der Fußzeile der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz können unter der Webadresse https://www.codeblack.at/datenschutz aufgerufen werden.

14 | Datensicherheit

CODE black wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei CODE black gespeicherten Daten zu schützen. CODE black ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Er haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde, wenn nichts anderes vereinbart wurde, selbst verantwortlich.

15 | Webhosting & Domains

Stellt CODE black dem Kunden Speicherplatz auf seinem Server („Webspace“) oder Domains zur Verfügung, finden die Bestimmungen in Beiblatt A „Webshosting & Domains“ Anwendung.

16 | Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen CODE black und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17 | Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, sofern sie der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien dennoch entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

18 | Erfüllungsort, Gerichtstand, Sonstiges

18.1 | Erfüllungsort ist der Sitz der CODE black Software GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald CODE black die Ware dem von CODE black gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

18.2 | Als Gerichtsstand für alle sich zwischen CODE black und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für Mondsee/Oberösterreich (AT) sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist CODE black berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

18.3 | Keine der Parteien wird sich auf Verabredungen berufen, die nicht schriftlich oder durch E-Mail Kommunikation niedergelegt sind.

18.4 | Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

18.5 | Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach weder direkt noch indirekt die CODE black eingesetzten Mitarbeiter bzw. sonstige zur Leistungserbringung von CODE black beauftragte Dritte zu beschäftigen bzw. abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt unterwirft sich der Kunde gegenüber CODE black einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbruttoeinkommens des Mitarbeiters. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt unberührt.

18.6 | CODE black ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf Unternehmen, an denen CODE black zumindest zu 50 % beteiligt ist, zu übertragen. Dem Kunden erwächst aus Anlass einer solchen Übertragung kein Kündigungsrecht.

18.7 | Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand: 01.07.2020

Beiblatt A

Webhosting & Domains

A1 | Web-Hosting

A1.1 | Code Black stellt dem Auftraggeber auf Wunsch Speicherplatz auf einem mit dem Internet verbundenen Server gemäß der übermittelten Angebotsbeschreibungen zur Verfügung. Diese Dienstleistungen werden mit dem Begriff „Web-Hosting“ beschrieben. Der Auftraggeber darf diesen Platz für seine Zwecke verwenden.

A1.2 | Code Black legt großen Wert auf hohe Zuverlässigkeit und ist bestrebt, im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen die Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. Code Black informiert, soweit möglich, die Auftraggeber frühzeitig über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, die für Wartungsarbeiten, den Ausbau der Dienstleistungen, die Einführung neuer Hard- und Software sowie für die Behebung von Störungen notwendig sind.

A1.3 | Die von Code Black erbrachten Leistungen im Rahmen des Web-Hosting werden lt. Angebotsbeschreibung einmal jährlich im Voraus verrechnet. Gesonderte Verrechnungsintervalle müssen schriftlich vereinbart werden. Die Kündigung des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes kann jederzeit erfolgen und erfordert der Schriftform. Es erfolgt keine Rückzahlung der bereits erbrachten bzw. in Rechnung gestellten Vorauszahlung.

A1.4 | Werden vom Kunden offene Rechnungen nicht beglichen kann Code Black nach der 2. Mahnung alle Dienstleistungen einstellen und den Account mit sofortiger Wirkung sperren. Sollte beim Kunden dadurch finanzieller Schaden entstehen, ist dieser ausschließlich von Ihm zu tragen. Schadensersatzklagen oder sonstige rechtliche Schritte gegen Code Black sind nicht möglich.

A1.5 | Auftraggeber sind für die Informationen, die sie im Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen, in vollem Umfang verantwortlich. Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt:

  • Webserver dürfen keinen erotischen, pornographischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen österreichisches oder internationales Recht verstoßenden Inhalt enthalten.
  • Missbräuchliches Versenden von Massen-Emails (Spamming)
  • Der Betrieb von Mailinglisten in einem Umfang, welcher die Betriebsstabilität des Servers bzw. der Server des Anbieters gefährdet
  • Download-, Streaming-, Tor-, Gameserver, Distributed Computing und IRC Services & Bouncer
  • Rechtswidriges Archivieren, Kopieren oder Verteilen von geschützter Software.
  • Informationen, welche die Urheberrechte Dritter verletzen
  • Archivieren und Verbreiten von Computerviren
  • Bereitstellen von umfangreichen Downloadseiten

A1.6 | Dateien dürfen für den privaten Gebrauch lediglich bis zu einer Größe von 100 MB auf dem Webserver zum Downloaden bereitgestellt werden.

A1.7 | Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine persönlichen Benutzeridentifikationen nicht an Dritte weiter zu geben oder Dritten zugänglich zu machen.

A1.8 | Der MySQL Speicherplatz ist bei Webhosting Produkten grundsätzlich inklusive, unterliegt aber den „Fair Use“ Richtlinien und darf 50 MB nur geringfügig überschreiten.

A1.9 | Es ist grundsätzlich untersagt, Leistungen an Dritte unterzuvermieten, die über Code Black bezogen werden. Insbesondere ist es untersagt, Speicherplatz an Dritte weiterzuvermieten, Domainforwardings durch Dritte auf einen Webserver einzurichten und Email-Aliase an Dritte weiterzuvermieten oder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der über Code Black bezogenen Leistungen an Dritte ist nur nach Absprache mit Code Black erlaubt.

A1.10 | Es ist obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber, selber Sicherungskopien von seinen Daten zu erstellen ungeachtet der Tatsache, dass Code Black Datensicherungen der auf dem Server vorhandenen Daten auf einen externen Backupserver in regelmäßigen Zeitabständen vornimmt. Ein allfälliges Rückspielen von Daten des Auftraggebers vom Backup-Server auf den Webserver wird dem Auftraggeber nach Aufwand verrechnet.

A1.11 | Nutzt der Auftraggeber eigene Scripts (Perl, PHP, etc.) und Programme (vgl. hierzu z.B. Programme zum Aufbau von Diskussionsforen), ist er dafür verantwortlich, dass diese korrekt funktionieren und nicht aufgrund von Sicherheitslücken gehackt werden können und gegebenenfalls auch andere Webaccounts auf dem Server gefährden. Code Black ist bei einem Verdacht auf Fehlfunktionen eines Scripts bzw. eines Programms berechtigt, die Script-Ausführungsberechtigung bzw. die Ausführung des Programms sofort zu deaktivieren, bis der Auftraggeber den Fehler behoben oder nachgewiesen hat, dass sein Script/Programm fehlerfrei funktioniert. Allfällige Sicherheitslücken müssen sofort nach Bekanntwerden durch den Auftraggeber geschlossen werden. Sollte der Auftraggeber dazu nicht in der Lage sein bzw. die Maßnahmen nicht zeitgerecht durchführen, so veranlasst dies Code Black zu Lasten des Aufraggebers.

A1.12 | Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die aufgrund der Bereitstellung der Dateien des Auftraggebers oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Auftraggeber von Dritten gegen Code Black geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten aufgrund der Ausführung von Dateien bzw. des Inhalts von Dateien des Auftraggeber Anspruch auf Unterlassung gegen Code Black erhoben werden, ist Code Black berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Auftraggeber diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Server nur gemäß Anweisung von Code Black zu verwenden und haftet für alle Schäden, die er Code Black oder anderen Teilnehmern auf dem Server durch unsachgemäßen Gebrauch des Servers zufügt.

A1.13 | Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen einen oder mehrere Punkte dieser Vereinbarung ist Code Black berechtigt, die Inanspruchnahme der Dienstleistungen auszusetzen und in weiterer Folge den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung aufzuheben. Code Black behält sich weitere Schadenersatzansprüche vor.

A2 | Domains

A2.1 | Bestellungen von Domains oder Subdomains, die wegen ihres Namens gegen geltendes Recht verstoßen oder verstoßen könnten, sind unwirksam.

A2.2 | Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass eine Domain oder Subdomain nicht gegen Markenrechte oder sonstige Rechte an dem Namen oder der Bezeichnung verstoßen. Der Auftraggeber befreit Code Black von jeglicher Haftung, die hierdurch entstehen könnte.

A2.3 | Die Registrierung einer Domain für den Auftraggeber erfolgt bei dem jeweils zuständigen NIC bzw. einer Drittfirma.

A2.4 | Code Black garantiert nicht, dass eine Domain, die beim Antrag auf Registrierung noch als frei geführt wird, tatsächlich noch frei ist. Code Black steht auch nicht dafür ein, dass eine Eintragung technisch oder rechtlich möglich ist.

A2.5 | Domains werden nach erfolgreicher Bestellung sofort registriert und sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

A2.6 | Die für die Inanspruchnahme einer Domain anfallenden Domain-Gebühren werden dem Kunden von Code Black einmal jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Kündigung einer Domain kann jederzeit erfolgen, spätestens jedoch 30 Tage vor der nächsten, jährlichen Verlängerung, und erfordert der Schriftform. Es erfolgt keine Rückzahlung der im Voraus beglichenen bzw. in Rechnung gestellten Domain-Gebühren.

Stand: 01.07.2020